Es tut uns leid zu hören, dass Sie Schäden an Ihrem Zuhause oder Ihren Besitztümern erlitten haben. Natürlich arbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen, um mögliche Lösungen zu finden.
Wenn Ihr Zuhause beschädigt wurde, empfehlen wir Ihnen, dies zuerst Ihrem eigenen Hausversicherer oder, wenn Sie zur Miete wohnen, Ihrem Vermieter zu melden.
Hausratversicherung bietet oft eine Deckung basierend auf den tatsächlichen Reparaturkosten oder den Kosten, die erforderlich sind, um die Immobilie in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
Hausratversicherung bietet in vielen Fällen eine Deckung basierend auf dem Wiederbeschaffungswert der beschädigten Gegenstände.
Wenn Sie nicht gegen den entstandenen Schaden versichert sind, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir eine Lösung finden können. Sollte Duux BV für den Schaden haftbar gemacht werden und ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden müssen, wird eine Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geleistet.
Das Gesetz besagt, dass die Haftung auf der Grundlage des aktuellen Wertes des Artikels geregelt werden sollte oder dass ein Abzug für die Wertminderung vorgenommen werden sollte. In vielen Fällen führt dies zu einem weniger günstigen finanziellen Ergebnis, als wenn Sie selbst versichert wären.